Einkaufsgemeinschaft HSK AG
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Rückblick auf anspruchsvolle Tarifverhandlungen

Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen konnten wir in allen Tarifgebieten Einigungen erzielen. Dies zeigt, dass auch in der gegenwärtigen, sehr angespannten Situation, Tarifpartnerschaft möglich ist.

Stationärer Tarifbereich

Anspruchsvolle Ausgangsbasis – zufriedenstellendes Ergebnis

Das zurückliegende Verhandlungsjahr stand in allen stationären Tarifbereichen (SwissDRG, TARPSY und ST Reha) ganz unter dem Eindruck einer hohen Anzahl an Vertragskündigungen der Leistungserbringer einerseits sowie der Teuerung andererseits. Die Folge für die Einkaufsgemeinschaft HSK waren eine aussergewöhnlich hohe Anzahl an stationären Tarifverhandlungen sowie hohe Tarifforderungen der Leistungserbringer. Trotz dieses sehr anspruchsvollen Verhandlungsumfeldes ist es uns in der Mehrzahl der Fälle gelungen, tarifpartnerschaftliche Vertragslösungen mit den Spitälern und Kliniken zu finden, darunter sogar 2-Jahresverträge. Im Sinne einer tarifpartnerschaftlichen Lösungsfindung, bzw. anhand ihrer bewährten Spital-Clustering -Methode (siehe Benchmark Swiss-DRG und Benchmark TARPSY) hat die Einkaufsgemeinschaft HSK differenzierte und wirtschaftliche Tarife verhandeln können.

Im DRG-Bereich pendelte sich das Preisniveau für die Kliniken mit Notfall auf rund 9’950 Franken ein, bei solchen ohne Notfall auf rund 9’750 Franken. Diese Differenz von 200 Franken bei der Baserate spiegelt sich auch in der gängigen Rechtsprechung wider. Erfreulich ist, dass wir auch mit allen 5 Universitätsspitälern der Schweiz Tariflösungen für 2024 gefunden haben. Ein weiterer Erfolg für das Tarifjahr 2024 im DRG-Bereich sind die Tarifverhandlungen mit den Paraplegiker- und den Rehabilitations-Kliniken, welche Leistungen der Frührehabilitation anbieten. Für die betroffenen Kliniken konnten partnerschaftliche Tarifeinigungen erzielt werden, indem die bisherigen Tagestarife neutral in einen SwissDRG-Tarif unter Berücksichtigung der Teuerung umgewandelt wurden.

Das dritte Jahr der Verhandlungen im Bereich ST Reha war von der erstmaligen Berechnung eines Betriebskostenbenchmarks geprägt. Der Benchmark, der für das 35. Perzentil hergeleitet wurde, ermöglichte eine fundierte Orientierung für die Tarifverhandlungen. Im Bereich TARPSY war die Einkaufsgemeinschaft HSK ebenfalls mit einer überdurchschnittlich hohen Anzahl an Neuverhandlungen konfrontiert, konnte aber mehrheitlich eine Einigung erreichen. Zusätzlich zu den angeschlossenen Versicherern, haben wir mandatsbasiert noch Verhandlungen für weitere Versicherer abgeschlossen.

Die hohe Anzahl an Verhandlungen machte auf der organisatorischen und ressourcentechnischen Ebene Anpassungen innerhalb der Einkaufsgemeinschaft HSK nötig. Dank unserer Flexibilität und den kurzen Entscheidungswegen haben wir diese Hürde im Verhandlungsjahr gut gemeistert. Die Verhandlungen bleiben zukünftig auch deswegen anspruchsvoll, weil auf Ebene der Gesetze sowie der Rechtsprechung eine schweizweite Regelung zum Benchmarking immer noch fehlt. Die Einkaufsgemeinschaft HSK fordert daher, dass die geplante Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) endlich in Kraft gesetzt wird. Unabhängig davon, sind die Tarifpartner gefordert, gemeinsam die Tarifautonomie vorzuleben und zusammen Tariflösungen zu finden.

Ambulanter, ärztlicher Tarifbereich

Verhandlungserfolge trotz schwierigster Rahmenbedingungen

Die zurückliegenden Tarifverhandlungen im ambulanten, ärztlichen Bereich waren ebenso von hohen Finanzierungsansprüchen der Spitäler und kantonalen Ärzte-Gesellschaften geprägt, wie dies im stationären Bereich der Fall war. Immer wieder liegt der Forderung der Leistungserbringer die Bestrebung zu Grunde, mit den Tarifen die Kosten vollständig zu decken. Fakt ist jedoch, dass das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) eine solche Kostendeckung nicht vorsieht, sondern sich die Vergütung an einer effizienten Leistungserbringung zu orientieren hat. Dieser gesetzlichen Vorgabe muss die Einkaufsgemeinschaft HSK auch in ihren Verhandlungen nachkommen. Dies impliziert, dass Tarifanpassungen datenbasiert erfolgen. Hier stehen wir insbesondere bei den freipraktizierenden Ärzten häufig vor grossen Herausforderungen in den Verhandlungen, weil wir nicht über die notwendige und transparente Datengrundlage verfügen. Hinzu kommt eine grössere Anzahl an, teils bereits langjährigen, offenen Festsetzungen. Trotz dieser erschwerenden Umstände in den Tarifverhandlungen ist es uns gelungen, Einigungen für das Tarifjahr 2024 zu erzielen. Die Lösungssuche erstreckte sich dabei sowohl auf Tarifverträge, die 2023 gekündigt worden sind, als auch auf solche Fälle, bei denen wir uns bereits länger in Festsetzungen befinden. Dank der Dialog- und Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten sind somit Lösungen auch bei unvorteilhafter Ausgangslage im ambulanten Bereich denk- und machbar.

Zeitbedarf bei der Umsetzung von Reformen

Eine solche kompromissoffene Herangehensweise wird wohl auch in den nächsten Jahren noch erforderlich sein, wenn die Tarifpartner weiterhin Erfolge und Fortschritte verzeichnen und die Tarifautonomie hochhalten möchten. Denn trotz anlaufender Reformbereitschaft im Schweizer Gesundheitswesen bewirken die langwierigen politischen Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse mehrheitlich einen Zeitverzug und sorgen damit noch länger für Stillstand und Unsicherheit. So sind die neuen, ambulanten Tarifstrukturen mit TARDOC und ambulanten Pauschalen zwar eingereicht, deren Genehmigung durch den Bundesrat (BR) steht aber immer noch aus. Ebenso muss EFAS, die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, trotz positivem Entscheid im Parlament mit einer Volksabstimmung eine weitere Hürde bewältigen. Mit einem Entscheid auf politischer Ebene sind beide Reformen dann aber noch nicht ausgerollt. Je nach Zeithorizont der Umsetzung (bei EFAS bis 2032) dauern auch die Fehlanreize von EFAS sowie die mangelnde Sachgerechtigkeit bei der ambulanten ärztlichen Tarifstruktur noch an und erschweren die Rahmenbedingungen für zukünftige Tarifverhandlungen im ambulanten Setting. Die Einkaufsgemeinschaft HSK hofft daher noch in diesem Frühling auf einen BR-Entscheid über die neue ambulante Tarifstruktur, damit Unklarheiten, wie die Zeitplanung der Umsetzung, baldmöglichst beseitigt werden können und mit Vorbereitungsarbeiten begonnen werden kann.

Nationale Verträge

Transparente Datenbasis als Voraussetzung

Im Tarifbereich Nationale Verträge konnten im zurückliegenden Verhandlungsjahr trotz anspruchsvollem Verhandlungsumfeld ebenso Tariflösungen gefunden werden oder sind auf einem vielversprechenden Weg. So haben wir uns in konstruktiven und lösungsorientierten Gesprächen mit H+ die Spitäler der Schweiz auf einen Taxpunktwert in der diagnostischen Neuropsychologie geeinigt. Ebenso konnte mit dem Schweizerischen Verband der Ernährungsberater|innen (SVDE ASDD) ein neuer Tarifvertrag für den freiberuflichen Bereich vereinbart werden. In beiden Fällen erlaubte eine transparente Datengrundlage die Herleitung eines nachvollziehbaren Tarifs.

Des Weiteren gelang es uns, die Umstellung der Transportverträge auf die für alle Tarifpartner gültigen national einheitlichen Tarifziffern mittels individuellen Vertragsnachträgen nahezu abzuschliessen. Dies erleichtert sowohl unseren angeschlossenen Versicherern als auch den Leistungserbringern die Abrechnung trotz Fehlen eines nationalen Strukturvertrags in diesem Bereich. Zudem hat die Einkaufsgemeinschaft HSK einen weiteren Vertrag mit einem Rettungs- und Transportunternehmen erfolgreich abgeschlossen.

In den Tarifbereichen Podologie sowie Psychotherapie werden derzeit neben der Erarbeitung der neuen Tarifstrukturen durch curafutura, die für die Tarifverhandlungen nötige Datenbasis festgelegt. Die Datentransparenz ist zur Berechnung eines wirtschaftlich tragfähigen Tarifs unabdingbar und per Gesetz verpflichtend. Gesetz und Verordnung machen hierbei klare Vorgaben, welche detaillierten Kostendaten zur betriebswirtschaftlichen Bemessung eines genehmigungsfähigen Tarifs erforderlich sind (Art. 59c-f KVV). In diesen Tarifbereichen lag der Verhandlungsfokus daher zunächst darauf, erst mal ein gemeinsames Verständnis über die Daten zu erarbeiten.

Ebenfalls nicht einfach gestalten sich die noch laufenden Verhandlungen um eine Reform des nationalen Tarifs zur Abgeltung von Apothekerleistungen (LOA V). Im Ringen um eine branchenweite Lösung, deren Aushandlung sich als sehr anspruchsvoll zeigte, wurde der bestehende Vertrag LOA IV um ein Jahr verlängert. Damit bedingten sich die Tarifpartner genügend Zeit bei der Suche nach einer Branchenlösung aus.

Rechtsunsicherheit auf Abrechnungs- und Versorgungsebene

Eine der grössten Herausforderungen bei Verhandlungen ist derzeit jedoch im Bereich der ambulanten Pauschalen zu verorten. Neue Pflichtleistungen nach KLV, die in der noch gültigen, aber veralteten Tarifstruktur TARMED nicht abgebildet sind, bedürfen einer (Überbrückungs-)Tarifierung, um abgerechnet werden zu können. Dies erfolgte in der Branche bislang mit Pauschaltarifverträgen. Die Genehmigungspraxis des BAG wechselte jedoch mit der seit Januar 2023 in Kraft getretenen Gesetzesänderung zur national einheitlichen Tarifstruktur bei ambulant erbrachten Leistungen. Das BAG lehnt aktuell sämtliche Genehmigungsgesuche solcher Übergangsverträge mit Verweis auf die fehlende Voraussetzung einer nationalen Tarifstruktur ab. Dies führt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit auf Abrechnungs- und Versorgungsebene, weil Übergangstarifierungen von neuen KLV-Leistungen (z.B. in der Reproduktionsmedizin, der Protonenbestrahlung, Augenheilkunde oder Diagnostik) fehlen. Die Einkaufsgemeinschaft HSK ist bemüht, in Zusammenarbeit mit den anderen Einkaufsgemeinschaften, den Strukturverbänden, sowie der 2023 gegründeten Tariforganisation OAAT eine gemeinsame, branchenweite Übergangslösung zu finden. Parallel dazu werden Gespräche mit dem BAG geführt, um die dringend notwendige Rechtssicherheit bzgl. der Abrechnung neuer Leistungen im ambulanten Bereich durch entsprechende Genehmigungen zu erwirken.

Pflege

Im Bereich der Pflege wurden drei nationale Verträge neuverhandelt. Zum einen haben wir uns mit den Verbänden ASPS (Association Spitex privée Suisse) und Spitex Schweiz im Bereich der ambulanten Pflege zuhause auf einen Abschluss geeinigt. Hierbei haben wir neu die Pflege durch Angehörige mit einbezogen. Ebenso wurde mit beiden Verbänden eine Regelung für die Akut- und Übergangspflege (AÜP) gefunden. Mit Curaviva Schweiz und senesuisse haben wir zudem die stationäre Langzeitpflege in Pflegeheimen und Tages- oder Nachtstrukturen neuverhandelt. Die Verhandlung des Anschlussvertrags betreffend AÜP mit Curaviva Zürich dauert indes noch an.

Ausblick in die Zukunft

Der Blick auf die vergangene Tarifrunde für das Tarifjahr 2024 trägt zu Tage, welche immensen Herausforderungen die Tarifpartner derzeit bewältigen müssen. Trotz anspruchsvollen Rahmenbedingungen konnte die Einkaufsgemeinschaft HSK Einigungen in allen Tarifbereichen erzielen. Der Schlüssel zum Erfolg ist dabei die «gelebte Tarifpartnerschaft», die auf beidseitiger Verhandlungs- und Kompromissbereitschaft, respektvollen Dialogen und einem langen Atem beruht. Trotzdem werden die Tarifverhandlungen von Jahr zu Jahr schwieriger – es wird immer anspruchsvoller, einen tarifpartnerschaftlichen Weg zu gehen. Die Lösung der Zukunft liegt daher auch in projektbezogenen Ansätzen, wie wir sie im Rahmen unseres Jahresthemas der Einkaufsgemeinschaft HSK «Tarifpartnerschaft 2.0 – gemeinsam neue Wege gehen!» umsetzen möchten.

Autorin: Verena Haas, Kommunikation, Einkaufsgemeinschaft HSK AG

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Eliane Kreuzer

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