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Verhandlungsstrategie HSK

HSK stellt das Verhandlungsprimat in den Vordergrund und möchte datenbasiert verhandeln. Wie die vielen Vertragsabschlüsse beweisen, hat sich die konstruktive Strategie bisher ausbezahlt. Allerdings mit Abstrichen. Daniel Maag, Leiter Region Deutschschweiz, erklärt im Interview, wieso.

Wie sind die Verhandlungen 2015 im Vergleich zu den Vorjahren gelaufen?

Insgesamt sind die Verhandlungsergebnisse erfreulich. Im DRG-Bereich konnte bis Ende Dezember das meiste Volumen verhandelt werden und viele Verträge laufen unverändert weiter. Im weiteren konnte HSK noch im Verlaufe des Januars wichtige Vertragsabschlüsse bei zuvor stockenden Verhandlungen tätigen.

Allerdings stellen wir eine gewisse Verhärtung der Fronten fest. Insbesondere bei Spitälern, welche gemäss unserer Benchmark-Analyse ihre Tarife senken müssten. In solchen Fällen sind Festsetzungsverfahren nicht zu vermeiden.

Im Weiteren macht sich eine Auswirkung des DRG-Systems bemerkbar: Bei den Rehabilitationskliniken sehen wir uns nicht nur mit hohen Forderungen konfrontiert (Begründung: höhere Komplexität der Fälle aufgrund früherer Patientenverlegungen von den Akutkliniken), sondern stellen auch eine Mengenausweitung fest.

HSK argumentiert stets, Verhandlungslösungen seien gerichtlich festgelegten Tarifen vorzuziehen. Wie sieht die HSK-Bilanz aus gegenüber dem Vorjahr? Bewährt sich die Strategie?

Grundsätzlich: Ja. Allerdings mit Abstrichen. HSK steht zum Wettbewerb und stellt nach wie vor das Verhandlungsprimat in den Vordergrund. Womit wir nicht gerechnet haben, ist die Tatsache, dass einzelne Kantone vor drei Jahren verhandelte Verträge im Jahr 2015 nicht genehmigten oder Nachverhandlungen verlangen. Dieses Vorgehen ist eigentlich eine Verzerrung des Wettbewerbs, vor dessen Hintergrund sich die lösungsorientierte Vorgehensweise von HSK nicht immer bezahlt gemacht hat.

Ebenso haben einzelne Spitäler mit anderen Einkaufsorganisationen mit mehrjähriger Verzögerung rückwirkende Verträge verhandelt. Solche Aspekte werden wir in laufenden und zukünftigen Verhandlungen sicherlich berücksichtigen.

Sie wollen jeweils datenbasiert verhandeln. Das setzt die Mitarbeit der Spitäler voraus. Machen die Spitäler mit?

Leider ist dieser Punkt noch immer unbefriedigend. Wir sind mit den Spitälern und ihren Verbänden im Gespräch. Die Leistungserbringer schneiden sich jedoch mit ihrer Intransparenz-Strategie ins eigene Fleisch. Verschiedene Urteile des Bundesverwaltungsgerichts stützen ganz klar die Forderung von HSK nach transparent und detailliert ausgewiesenen Kosten- und Leistungsdaten. Solche Daten sind Voraussetzung für aussagekräftige Benchmarks und die Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Wie verhält sich HSK, wenn aus Ihrer Sicht zu wenige Daten vorliegen? Steigt dann die Gefahr, dass keine Verhandlungslösung zustande kommt?

Wichtig ist zunächst, dass wir solche Spitäler nicht im Benchmark berücksichtigen. Wenn Daten nicht plausibel und nicht transparent sind, bringen wir das mit Sicherheit in den Verhandlungen als preissensitiven Aspekt ein. Dementsprechend ist eine mangelhafte Datentransparenz nicht förderlich für eine Verhandlungslösung.

Daniel Maag, Leiter Region Deutschschweiz

Daniel Maag, Leiter Region Deutschschweiz

Die Spitäler kritisieren, dass HSK mit der Festlegung des Benchmark-Werts auf dem 30. Perzentil die Spielregeln geändert hat. Wie stellen Sie sich dazu?

Für die Bemessung der Wirtschaftlichkeit nach Art. 49 Abs. 1 KVG gibt es noch keine solche Spielregeln. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) fordert als Idealfall eine Vollerhebung aller Spitäler und dass die Berechnung der Benchmarking-relevanten Betriebskosten nach schweizweit einheitlichen Kriterien erfolgt. Davon sind wir noch weit entfernt. Auch hat sich das BVG bisher nicht dazu geäussert, welche Methodik angewandt werden soll, um die Baserate des Spitals zu eruieren, welches die obligatorisch versicherten Leistungen in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringt (Art. 49 Abs. 1 KVG).

Die Spitäler legen ihren Benchmark auf dem arithmetischen Mittel fest. Dieser Wert ist aus meiner Sicht klar zu hoch, weil insbesondere die grossen Zentrumsspitäler (Endversorger, Ausbildungsspitäler, hohe Fallzahlen, hoher Case Mix) den Benchmarkwert nach oben treiben. Damit profitieren – ungerechtfertigterweise – alle anderen Spitäler. Diese Methodik ist deshalb nicht KVG-konform.

Mit der Festlegung des Benchmark-Werts auf dem 30. Perzentil und der Anwendung der Hauptkomponentenanalyse entspricht einerseits der HSK-Benchmark-Wert den Wirtschaftlichkeitskriterien nach KVG und lässt andererseits eben Spielraum für die spitalindividuellen Verhandlungen. Die analytische Methode zeigt klar auf, dass bei der Preisfindung zum Beispiel zu berücksichtigen ist, ob eine Klinik sich auf elektive Eingriffe spezialisiert, keine Notfall-Aufnahmepflicht hat oder ob es eben ein Spital am Ende der Versorgungskette ist, welches potentiell defizitäre Fälle nicht weiterverlegen kann.

Interview: Daniel Burger

Ihr direkter Kontakt

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Riadh Zeramdini

Stv. Geschäftsführer| Leiter Region Ost und West | Tarifmanager SwissDRG
T +41 58 340 41 88
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